• 12 Monate Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung des Paritätischen (Verkürzung oder Verlängerung möglich)

  • Vollzeit oder Teilzeit (20,1 oder 30 Wochenstunden) möglich

  • BFD ist auch in der Rente möglich (bitte mit Rentenversicherungsträger Anrechnung auf die Bezüge klären)

  • Orientierung/Neuorientierung und Entscheidungshilfe für die eigene zukünftige Berufswahl und/oder den beruflichen Neustart
  • Pädagogische Begleitung und 12 Bildungstage durch den Paritätischen

  • Besonderer Hinweis für Beamte (m/w/d) in Postnachfolgeunternehmen zum Modell „Engagierter Ruhestand“:
    Diese können nach dem „Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen“ § 1 Nr. 2 bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag „versorgungsabschlagsfrei“ in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und einen zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst leisten.