Fragen und Antworten (FAQ)
Hier findest du häufig gestellte Fragen rund um die Freiwilligendienste
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Die Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen werden dir von uns erstattet. Leider hast du keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Einsatzstelle. Du hast aber die Möglichkeit, vergünstigte Monats- oder Wochenkarten, wie sie für Auszubildende gelten, zu erwerben. Hierzu erhältst du einen Freiwilligendienst-Ausweis. Manche Einsatzstellen erstatten auch einen Teil der Fahrtkosten zur täglichen Arbeit. Frag doch einfach mal nach.
Der BFD wird in der Regel für 12 zusammenhängende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet. Im Ausnahmefall kann der BFD bis zu 24 Monate dauern. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit zwischen 38,5 – 40 Stunden. Ein Freiwilligendienst ist auch in Teilzeit mit 20,1 oder 30 Stunden in der Woche möglich. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Ein BFD kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Da das Freiwillige Soziale Jahr aber erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet wird, behandeln Universitäten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Auch hier gilt: einfach nachfragen.
Eine Bewerbung ist ganz einfach hier möglich: Link zur Bewerbungsseite
Es gibt zwei Möglichkeiten dich bei uns zu bewerben:
- Wenn du dich bei uns bewirbst, rufen wir dich an und besprechen mit dir, in welchem Bereich du gerne eingesetzt werden möchtest und welche Einsatzstelle du gut erreichen kannst. Dann senden wir dir einen Vorschlag für deinen Einsatz im Freiwilligendienst und gleichzeitig der Einsatzstelle deine Bewerbungsunterlagen. Dann lernen sich die Einsatzstelle und du kennen und wenn es zwischen euch passt, erstellen wir den Vertrag. Sollte es nicht gleich beim ersten Vorschlag funktionieren, schlagen wir dir gerne noch andere Einsatzstellen vor.
- Alternativ kannst du dich auch gerne direkt bei der Einsatzstelle bewerben.
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Du kannst deinen Freiwilligendienst für 12 Monate machen und ihn auf bis zu 18 Monate verlängern. Solltest du früher einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen, kannst du problemlos kündigen.
Deine Einsatzstelle zahlt dir für die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von 400 €, wenn du in Vollzeit arbeitest. Bei Teilzeit fällt das Taschengeld entsprechend etwas geringer aus.
Ein FSJ oder einen BFD darfst du machen, wenn du zwischen 15 und 26 Jahren alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss.
Neben einer monatlichen Vergütung (mind. 400 €), Vergünstigungen durch deinen Freiwilligen-Ausweis und Vorteilen bei der Bewerbung auf Studien- oder Ausbildungsplätze, warten auf dich vielfältige Berufserfahrungen, der Austausch mit anderen Freiwilligen, interessante Bildungsangebote und jede Menge Spaß.
Generell kann man sagen, dass du die hauptamtlich Tätigen in der Einsatzstelle unterstützt. Du hast viel Kontakt zu den Klienten der Einrichtung und oft auch etwas mehr Zeit als die Hauptamtlichen, dich um die Klienten zu kümmern. Gerne kannst du auch deine Stärken in die Arbeit miteinbringen. Die konkreten Aufgaben hängen von der Art der Einsatzstelle ab, in der du eingesetzt bist. Deswegen empfehlen wir dir immer beim Vorstellungsgespräch ganz genau nachzufragen und dir erklären zu lassen, wie ein Arbeitsalltag im Freiwilligendienst in der Einsatzstelle aussieht. Perfekt ist es natürlich, wenn du vor deinem Freiwilligendienst die Chance hast einen Probetag zu absolvieren. Wende dich dazu einfach an deine Ansprechperson in der Einsatzstelle.
In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit zwischen 38,5 – 40 Stunden. Ein Freiwilligendienst ist auch in Teilzeit mit 20,1 oder 30 Stunden in der Woche möglich. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Natürlich hast du während deines Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage steht in deiner Vereinbarung und sollte sich nach der Anzahl der Urlaubstage eines hauptamtlichen Mitarbeitenden in deiner Einrichtung richten. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es Schließzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen musst. Während den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung für die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.
Ein FSJ kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Wichtig dabei zu beachten ist: Das FSJ wird erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet, vorher gilt es als soziales Praktikum. Deshalb am besten immer nachfragen, inwiefern und ab welcher Dauer das FSJ anerkannt wird.
Am Anfang deines Dienstes unterzeichnest du eine Vereinbarung über 12 Monate. Solltest Du jedoch vor Ende dieser 12 Monate einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen, kannst du deinen Freiwilligendienst früher beenden, indem du schriftlich bei deiner Einsatzstelle und uns, dem Paritätischen, kündigst. Deine Gruppenleitung hilft dir dabei gerne weiter.
Die Kosten für deine Sozialversicherung (z.B. deine Krankenkassenbeiträge) werden komplett von deiner Einsatzstelle übernommen.
Du musst dich für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Du suchst dir eine Krankenkasse aus, lässt dir dort eine so genannte Mitgliedsbescheinigung ausstellen und gibst diese vor Beginn deines Freiwilligendienstes bei deiner Einsatzstelle ab. Bist du aktuell (privat oder gesetzlich) familienversichert, kann die Familienversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen und eventuell – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, dem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben. Gleiches gilt auch bei beihilfefähigen Kindern von Beamten. Ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Freiwillige, die vor ihrem Dienst privatversichert waren und nach dem Dienst ein Hochschulstudium anstreben, besteht nicht. Wir empfehlen dir also dringend, dich vor deinem Freiwilligendienst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Diese sind nach §§13-15 SGB I zur Aufklärung verpflichtet.
Als Freiwilligendienstleistende*r nimmst du an mind. 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in fünf Wochenblöcke aufgeteilt. Zu Beginn hast du außerdem einen Online-Bildungstag, bei dem du deine Rechte und Pflichten im Freiwilligendienst erfährst.
Während der Seminare lernst du unterschiedliche Bereiche der Sozialen Arbeit kennen. Du besuchst mit deiner Seminargruppe auch soziale Einrichtungen und unternimmst Aktivitäten, die euern Zusammenhalt stärken. Ihr habt gemeinsam Workshops zu spannenden Themen, die eure Persönlichkeitsentwicklung fördern oder auch für euern Freiwilligendienst hilfreich sind. Du kannst deine Wünsche einbringen und die Seminare selbst mitgestalten.
Solltest du über 26 Jahre alt sein, nimmst du an mind. 12 Bildungstagen teil.
Die Seminare sind in der Regel Tagesseminare und finden in deiner Nähe statt, so dass ein tägliches Pendeln möglich ist. Sollte in deiner Nähe kein Seminar stattfinden, haben wir auch eine Übernachtungsgruppe, bei der du montags und freitags ausreichend Zeit für deine An- und Abreise hast. Die dabei entstehenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernehmen wir selbstverständlich.
Du hast in deiner Einsatzstelle einen Mitarbeitenden als Anleitung, der dir bei allen Fragen rund um deinen Freiwilligendienst behilflich ist. Außerdem wird dir direkt zu Beginn deines Freiwilligendienstes deine Gruppenleitung bei uns mitgeteilt. Sie ist deine feste Ansprechperson bei allen Fragen und unterstützt dich bei Bedarf. Wenn du dir schon einen ersten Eindruck von unserem Team bilden möchtest, schau gerne hier vorbei. (Verlinkung zu Fotos der Mitarbeiter)
Wir möchten uns mindestens einmal in deinem Freiwilligendienst Zeit nur für dich nehmen. Dazu kommen wir zu dir in die Einsatzstelle und tauschen uns mit deinem Anleiter und dir zu deinem Freiwilligendienst aus. Du hast die Möglichkeit, Wünsche für die weitere Zeit in deinem Freiwilligendienst zu äußern, aber auch Probleme anzusprechen. Deine Gruppenleitung informiert dich rechtzeitig über den Termin und den Ablauf des Gesprächs.
Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim Paritätischen sind dein Träger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kümmern uns um die bürokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstützen kann. Solltest du einen Bundesfreiwilligendienst machen, ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als ausführende Behörde der Haupt-Vertragspartner. Dienstbeginn, Verlängerung oder früheres Dienstende müssen vom BAFzA genehmigt werden. Wir unterstützen dich dabei.
Einen Minijob kannst du ohne Abzüge bis zu einem Verdienst von zusätzlich 520 € machen, wenn deine Einsatzstelle zustimmt. Einen Antrag hierzu findest du unter Downloads. Natürlich darfst du nur außerhalb der Tätigkeit in der Einsatzstelle im Minijob arbeiten und diese darf nicht darunter leiden. Der Minijob darf nicht in der eigenen Einsatzstelle selbst durchgeführt werden.
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetz nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und kannst deshalb keinen Minijob neben dem Freiwilligendienst machen.
Generell kannst du während deines Freiwilligendienstes ein Praktikum machen, um dir z.B. mehr Sicherheit bei deiner Berufsorientierung zu verschaffen. Das Praktikum musst du vor Beginn bei deiner Einsatzstelle und uns beantragen. Den Antrag findest du unter Downloads (verlinken). Die Einsatzstelle entscheidet auch, ob du für die Zeit des Praktikums freigestellt wirst oder ob du Urlaub nehmen musst.
Wenn du eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung nach dem AsylVfG hast, darfst du einen Freiwilligendienst ableisten. Bitte setz dich so früh wie möglich mit uns und der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.
ALG-I-Empfänger*innen können grundsätzlich leider nicht am Freiwilligendienst teilnehmen, da ansonsten ihr Anspruch auf ALG I erlischt. Hintergrund ist, dass Personen im ALG-I-Bezug nur 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfen; der Freiwilligendienst ist aber erst ab einer Wochenstundenzahl von 20,10 Stunden möglich.
Bürgergeld-Empfänger*innen können generell einen Freiwilligendienst machen.
Bei Freiwilligendienstleistenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird das Taschengeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Freiwillige über 25 Jahren haben einen Freibetrag von 250 € pro Monat. Das bedeutet, dass sie 250 € vom Taschengeld behalten und alles was darüber geht, mit dem Bürgergeld verrechnet wird.
Deine Einsatzstelle zahlt dir für die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von mind. 400 €, wenn du in Vollzeit arbeitest. Wenn du in Teilzeit arbeitest fällt das Taschengeld entsprechend etwas geringer aus.
Einen BFD darfst du machen, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss. Der BFD ist ein generationsübergreifender Freiwilligendienst und kann bis ins hohe Alter gemacht werden. Ab 27 Jahren hast du die Möglichkeit, den BFD auch in Teilzeit abzuleisten.
Als Freiwilliger nimmst du im FSJ und BFD an 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in vier Wochenblöcke und fünf einzelne Tage aufgeteilt. Während der Seminare und Bildungstage lernst du vieles aus dem sozialen Bereich kennen. Du bist oft mit deiner Gruppe in sozialen Einrichtungen oder in den Städten unterwegs. Ihr werdet von spannenden Referenten besucht und macht auch einiges in der Gruppe gemeinsam, um euch zusammen weiterzuentwickeln. Du kannst deine Wünsche einbringen und vieles selbst mitgestalten.
Die Seminare und Bildungstage finden in deiner Nähe statt, so dass ein tägliches Pendeln möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sorgen wir für eine Übernachtungsmöglichkeit in einer dafür eingerichteten Gruppe.
Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim Paritätischen sind dein Träger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kümmern uns um die bürokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstützen kann.
Birgit Engel
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-291
Mobil: 0162-2182648
Erreichbar Mo-Fr von 8-16:30 Uhr
E-Mail: birgit.engel[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Ute Kaiser
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-282
Mobil: 0162-2088119
Erreichbar Mo-Fr von 8-16:30 Uhr
E-Mail: ute.kaiser[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Beate Presser
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-278
Mobil: 0162-2085755
Erreichbar Mo-Fr von 8-14:30 Uhr
E-Mail: beate.presser[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Lucia Soltys
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-281
Mobil: 0162-2182659
Erreichbar Mo-Fr von 8-12:30 Uhr
E-Mail: lucia.soltys[at]paritaet-freiwilligendienste.de
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