Fragen und Antworten (FAQ)
Hier findest du hÀufig gestellte Fragen rund um die Freiwilligendienste
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Die Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen werden dir von uns erstattet. Leider hast du keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Einsatzstelle. Du hast aber die Möglichkeit, vergĂŒnstigte Monats- oder Wochenkarten, wie sie fĂŒr Auszubildende gelten, zu erwerben. Hierzu erhĂ€ltst du einen Freiwilligendienst-Ausweis. Manche Einsatzstellen erstatten auch einen Teil der Fahrtkosten zur tĂ€glichen Arbeit. Frag doch einfach mal nach.
Der BFD wird in der Regel fĂŒr 12 zusammenhĂ€ngende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet. Im Ausnahmefall kann der BFD bis zu 24 Monate dauern. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
In den meisten Einsatzstellen betrĂ€gt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39 oder 40 Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafĂŒr werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben. FĂŒr Teilnehmende, die z.B. aufgrund einer Erkrankung oder der Pflege eines nahen Angehörigen keinen Vollzeitdienst machen können, ist auch ein Teilzeitdienst von 20 Stunden oder 30 Stunden in der Woche möglich. Sprich uns gerne an, wenn dies auf dich zutrifft.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten auĂerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Ein BFD kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klÀrst du am besten im Vorfeld mit der zustÀndigen UniversitÀt oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Da das Freiwillige Soziale Jahr aber erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet wird, behandeln UniversitÀten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Auch hier gilt: einfach nachfragen.
Eine Bewerbung ist ganz einfach hier möglich: Link zur Bewerbungsseite
Es gibt zwei Möglichkeiten dich bei uns zu bewerben:
- Wenn du dich bei uns bewirbst, rufen wir dich an und besprechen mit dir, in welchem Bereich du gerne eingesetzt werden möchtest und welche Einsatzstelle du gut erreichen kannst. Dann senden wir dir einen Vorschlag fĂŒr deinen Einsatz im Freiwilligendienst und gleichzeitig der Einsatzstelle deine Bewerbungsunterlagen. Dann lernen sich die Einsatzstelle und du kennen und wenn es zwischen euch passt, erstellen wir den Vertrag. Sollte es nicht gleich beim ersten Vorschlag funktionieren, schlagen wir dir gerne noch andere Einsatzstellen vor.
- Alternativ kannst du dich auch gerne direkt bei der Einsatzstelle bewerben.
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Du kannst deinen Freiwilligendienst fĂŒr 12 Monate machen und ihn auf bis zu 18 Monate verlĂ€ngern. Solltest du frĂŒher einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen, kannst du problemlos kĂŒndigen.
Deine Einsatzstelle zahlt dir fĂŒr die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von 363,00âŹ.
Ein FSJ oder einen BFD darfst du machen, wenn du zwischen 15 und 26 Jahren alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfĂŒllt hast, unabhĂ€ngig von deinem Schulabschluss.
Neben einer monatlichen VergĂŒtung, VergĂŒnstigungen durch deinen Freiwilligen-Ausweis und Vorteilen bei der Bewerbung auf Studien- oder AusbildungsplĂ€tze, warten auf dich vielfĂ€ltige Berufserfahrungen, der Austausch mit anderen Freiwilligen, interessante Bildungsangebote und jede Menge SpaĂ.
Generell kann man sagen, dass du die hauptamtlich TĂ€tigen in der Einsatzstelle unterstĂŒtzt. Du hast viel Kontakt zu den Klienten der Einrichtung und oft auch etwas mehr Zeit als die Hauptamtlichen, dich um die Klienten zu kĂŒmmern. Gerne kannst du auch deine StĂ€rken in die Arbeit miteinbringen. Die konkreten Aufgaben hĂ€ngen von der Art der Einsatzstelle ab, in der du eingesetzt bist. Deswegen empfehlen wir dir immer beim VorstellungsgesprĂ€ch ganz genau nachzufragen und dir erklĂ€ren zu lassen, wie ein Arbeitsalltag im Freiwilligendienst in der Einsatzstelle aussieht. Perfekt ist es natĂŒrlich, wenn du vor deinem Freiwilligendienst die Chance hast einen Probetag zu absolvieren. Wende dich dazu einfach an deine Ansprechperson in der Einsatzstelle.
In den meisten Einsatzstellen betrĂ€gt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39 oder 40 Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafĂŒr werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
FĂŒr Teilnehmende, die 27 Jahre oder Ă€lter sind, ist auch ein Teilzeitdienst von 20 Stunden oder 30 Stunden in der Woche möglich. Dies gilt genauso fĂŒr Teilnehmer, die z.B. aufgrund einer Erkrankung oder der Pflege eines nahen Angehörigen keinen Vollzeitdienst machen können. Sprich uns gerne an, wenn dies auf dich zutrifft.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten auĂerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
NatĂŒrlich hast du wĂ€hrend deines Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage steht in deiner Vereinbarung und sollte sich nach der Anzahl der Urlaubstage eines hauptamtlichen Mitarbeitenden in deiner Einrichtung richten. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es SchlieĂzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berĂŒcksichtigen musst. WĂ€hrend den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung fĂŒr die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.
Ein FSJ kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klÀrst du am besten im Vorfeld mit der zustÀndigen UniversitÀt oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Wichtig dabei zu beachten ist: Das FSJ wird erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet, vorher gilt es als soziales Praktikum. Deshalb am besten immer nachfragen, inwiefern und ab welcher Dauer das FSJ anerkannt wird.
Am Anfang deines Dienstes unterzeichnest du eine Vereinbarung ĂŒber 12 Monate. Solltest Du jedoch vor Ende dieser 12 Monate einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen, kannst du deinen Freiwilligendienst frĂŒher beenden, indem du schriftlich bei deiner Einsatzstelle und uns, dem ParitĂ€tischen, kĂŒndigst. Deine Gruppenleitung hilft dir dabei gerne weiter.
Die Kosten fĂŒr deine Sozialversicherung (z.B. deine KrankenkassenbeitrĂ€ge) werden komplett von deiner Einsatzstelle ĂŒbernommen.
Du musst dich fĂŒr die Dauer des Freiwilligendienstes grundsĂ€tzlich als eigenstĂ€ndiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Du suchst dir eine Krankenkasse aus, lĂ€sst dir dort eine so genannte Mitgliedsbescheinigung ausstellen und gibst diese vor Beginn deines Freiwilligendienstes bei deiner Einsatzstelle ab. Bist du aktuell (privat oder gesetzlich) familienversichert, kann die Familienversicherung fĂŒr die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen und eventuell – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, dem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben. Gleiches gilt auch bei beihilfefĂ€higen Kindern von Beamten. Ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht fĂŒr Freiwillige, die vor ihrem Dienst privatversichert waren und nach dem Dienst ein Hochschulstudium anstreben, besteht nicht. Wir empfehlen dir also dringend, dich vor deinem Freiwilligendienst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Diese sind nach §§13-15 SGB I zur AufklĂ€rung verpflichtet.
Als Freiwilliger nimmst du im FSJ und BFD an 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in vier Wochenblöcke und fĂŒnf einzelne Tage aufgeteilt. WĂ€hrend der Seminare und Bildungstage lernst du vieles aus dem sozialen Bereich kennen. Du bist oft mit deiner Gruppe in sozialen Einrichtungen oder in den StĂ€dten unterwegs. Ihr werdet von spannenden Referenten besucht und macht auch einiges in der Gruppe gemeinsam, um euch zusammen weiterzuentwickeln. Du kannst deine WĂŒnsche einbringen und vieles selbst mitgestalten. Solltest du ĂŒber 26 Jahre alt sein, bist du an 12 Bildungstagen ein Teil dieser Gruppe.
Die Seminare und Bildungstage finden in deiner NĂ€he statt, so dass ein tĂ€gliches Pendeln möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sorgen wir fĂŒr eine Ăbernachtungsmöglichkeit in einer dafĂŒr eingerichteten Gruppe.
Du hast in deiner Einsatzstelle einen Mitarbeitenden als Anleitung, der dir bei allen Fragen rund um deinen Freiwilligendienst behilflich ist. AuĂerdem wird dir direkt zu Beginn deines Freiwilligendienstes deine Gruppenleitung bei uns mitgeteilt. Sie ist deine feste Ansprechperson bei allen Fragen und unterstĂŒtzt dich bei Bedarf. Wenn du dir schon einen ersten Eindruck von unserem Team bilden möchtest, schau gerne hier vorbei. (Verlinkung zu Fotos der Mitarbeiter)
Wir möchten uns mindestens einmal in deinem Freiwilligendienst Zeit nur fĂŒr dich nehmen. Dazu kommen wir zu dir in die Einsatzstelle und tauschen uns mit deinem Anleiter und dir zu deinem Freiwilligendienst aus. Du hast die Möglichkeit, WĂŒnsche fĂŒr die weitere Zeit in deinem Freiwilligendienst zu Ă€uĂern, aber auch Probleme anzusprechen. Deine Gruppenleitung informiert dich rechtzeitig ĂŒber den Termin und den Ablauf des GesprĂ€chs.
Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim ParitĂ€tischen sind dein TrĂ€ger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kĂŒmmern uns um die bĂŒrokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstĂŒtzen kann. Solltest du einen Bundesfreiwilligendienst machen, ist das Bundesamt fĂŒr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als ausfĂŒhrende Behörde der Haupt-Vertragspartner. Dienstbeginn, VerlĂ€ngerung oder frĂŒheres Dienstende mĂŒssen vom BAFzA genehmigt werden. Wir unterstĂŒtzen dich dabei.
Einen Minijob kannst du ohne AbzĂŒge bis zu einem Verdienst von zusĂ€tzlich 450,00⏠machen, wenn deine Einsatzstelle zustimmt. Einen Antrag hierzu findest du unter Downloads (verlinken?). NatĂŒrlich darfst du nur auĂerhalb der TĂ€tigkeit in der Einsatzstelle im Minijob arbeiten und diese darf nicht darunter leiden. Der Minijob darf nicht in der eigenen Einsatzstelle selbst durchgefĂŒhrt werden.
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetz nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und kannst deshalb keinen Minijob neben dem Freiwilligendienst machen.
Generell kannst du wĂ€hrend deines Freiwilligendienstes ein Praktikum machen, um dir z.B. mehr Sicherheit bei deiner Berufsorientierung zu verschaffen. Das Praktikum musst du vor Beginn bei deiner Einsatzstelle und uns beantragen. Den Antrag findest du unter Downloads (verlinken). Die Einsatzstelle entscheidet auch, ob du fĂŒr die Zeit des Praktikums freigestellt wirst oder ob du Urlaub nehmen musst.
Wenn du eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung nach dem AsylVfG hast, darfst du einen Freiwilligendienst ableisten. Bitte setz dich so frĂŒh wie möglich mit uns und der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde in Verbindung.
ALG-I-EmpfĂ€nger*innen können grundsĂ€tzlich leider nicht am Freiwilligendienst teilnehmen, da ansonsten ihr Anspruch auf ALG I erlischt. Hintergrund ist, dass Personen im ALG-I-Bezug nur 15 Stunden in der Woche arbeiten dĂŒrfen; der Freiwilligendienst ist aber erst ab einer Wochenstundenzahl von 20,10 Stunden möglich.
ALG-II-EmpfĂ€nger*innen können generell einen Freiwilligendienst machen, da der Bezug der Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende – das so genannte Arbeitslosengeld II – dies nicht grundsĂ€tzlich ausschlieĂt. Ein Betrag in Höhe von max. 200,00⏠deines Taschengeldes gilt als nicht zu berĂŒcksichtigende Einnahme und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wegen der vom Gesetz vorgesehenen Gleichbehandlung ist zudem die Teilnahme an einem Freiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der AusĂŒbung einer Arbeit entgegensteht (vgl. §10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Das bedeutet, dass ein*e ALG-II-EmpfĂ€nger*in wĂ€hrend des Freiwilligendienstes nicht verpflichtet ist eine Arbeit aufzunehmen.
Deine Einsatzstelle zahlt dir fĂŒr die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von 383,00 âŹ, wenn du unter 27 Jahren bist.
FĂŒr Freiwillige ab 27 Jahren richtet sich der Verdienst nach deinem wöchentlichen Stundenumfang. Arbeitest du in Vollzeit, erhĂ€ltst du monatlich 470,00 âŹ. Wenn du in Teilzeit arbeitest bekommst du ab 30 Wochenstunden 377,00 ⏠und ab 20,1 Stunden 284,00 ⏠im Monat.
Einen BFD darfst du machen, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfĂŒllt hast, unabhĂ€ngig von deinem Schulabschluss. Der BFD ist ein generationsĂŒbergreifender Freiwilligendienst und kann bis ins hohe Alter gemacht werden. Ab 27 Jahren hast du die Möglichkeit, den BFD auch in Teilzeit abzuleisten.
Als Freiwilliger nimmst du im FSJ und BFD an 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in vier Wochenblöcke und fĂŒnf einzelne Tage aufgeteilt. WĂ€hrend der Seminare und Bildungstage lernst du vieles aus dem sozialen Bereich kennen. Du bist oft mit deiner Gruppe in sozialen Einrichtungen oder in den StĂ€dten unterwegs. Ihr werdet von spannenden Referenten besucht und macht auch einiges in der Gruppe gemeinsam, um euch zusammen weiterzuentwickeln. Du kannst deine WĂŒnsche einbringen und vieles selbst mitgestalten.
Die Seminare und Bildungstage finden in deiner NĂ€he statt, so dass ein tĂ€gliches Pendeln möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sorgen wir fĂŒr eine Ăbernachtungsmöglichkeit in einer dafĂŒr eingerichteten Gruppe.
Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim ParitĂ€tischen sind dein TrĂ€ger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kĂŒmmern uns um die bĂŒrokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstĂŒtzen kann.
Birgit Engel
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-291
Mobil: 0162-2182648
Erreichbar Mo-Fr von 8-16:30 Uhr
birgit.engel[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Ute Kaiser
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-282
Mobil: 0162-2088119
Erreichbar Mo-Fr von 8-16:30 Uhr
ute.kaiser[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Gabi Klicker
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-290
Erreichbar Di und Mi von 8-12:30 Uhr
gabi.klicker[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Beate Presser
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-278
Mobil: 0162-2085755
Erreichbar Mo-Fr von 8-14:30 Uhr
beate.presser[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Jana Reineke
Auszubildende Verwaltung
Tel.: 0681-3885-277
Mobil: 0162-2085369
Erreichbar Di, Do und Fr von 8-16:30 Uhr
jana.reineke[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Lucia Soltys
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-281
Mobil: 0162-2182659
Erreichbar Mo-Fr von 8-12:30 Uhr
lucia.soltys[at]paritaet-freiwilligendienste.de
Monatliches Taschengeld von derzeit 383,00 ⏠(Vollzeit)
Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Betriebsunfallversicherung
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Kindergeldanspruch fĂŒr alle von 16 bis 24 Jahre
Anspruch auf Waisenrente
Anerkennung als praktischer Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife
Kostenlose Teilnahme an 25 Bildungstagen und Seminaren in verschiedenen Jugendherbergen
VergĂŒnstigungen durch einen Freiwilligenausweis
Qualifiziertes Zeugnis
Teilnahme- und Abschlussbescheinigung
Monatliches Taschengeld von derzeit 470,00 ⏠(Vollzeit)/ 377,00 ⏠(Teilzeit ab 30 Std.)/ 284,00 ⏠(Teilzeit ab 20,1 Std.)
Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Betriebsunfallversicherung
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Kostenlose Teilnahme an 12 Bildungstagen und Seminaren in verschiedenen Jugendherbergen
VergĂŒnstigungen durch einen Freiwilligenausweis
Qualifiziertes Zeugnis
Teilnahme- und Abschlussbescheinigung
- Dienst an der Gesellschaft durch freiwilliges Engagement
- Berufsorientierungsjahr
- Altersbegrenzung: 16 – 26 Jahre
- 12 Monate Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung des ParitÀtischen im Saarland oder in Rheinland-Pfalz
- Möglichkeit zu verkĂŒrzen oder zu verlĂ€ngern (auf maximal 18 Monate)
- 25 orientierungsstiftende Bildungstage
- Mit Kindern und Jugendlichen (in KindertagesstĂ€tten, Schulen, Kinder- und Jugendheimen, âŠ)
- Mit Menschen mit Behinderung (in WerkstĂ€tten, Wohnheimen, TagesförderstĂ€tten, âŠ)
- Mit Senior*innen (in Senioren- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten, âŠ)
- Mit Menschen mit psychischen und suchtbedingten BeeintrÀchtigungen
- Im Bereich Haustechnik / Handwerk
- In der Verwaltung
- Orientierungs- und Entscheidungshilfe fĂŒr die eigene berufliche Zukunft
- Möglichkeit, die Zeit bis zum Studium bzw. bis zum Beginn einer Ausbildung sinnvoll zu ĂŒberbrĂŒcken
- Chance, nach dem Freiwilligendienst eine Ausbildung oder ein duales in der Einsatzstelle zu beginnen
- Kennenlernen des Berufslebens
- Konkrete Einblicke in Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden einer Einsatzstelle unter fachlicher Anleitung
- Persönliche Weiterentwicklung durch ein Jahr voller wertvoller Erfahrungen
- Entdeckung eigener FĂ€higkeiten und Neigungen
- Etwas Gutes fĂŒr die Gesellschaft tun
- Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen
- Möglichkeit, ein eigenes Projekt zu planen und durchzufĂŒhren
- Auseinandersetzung mit interessanten Themen rund um den Sozialen Bereich
Interessante FachvortrÀge und praktische Einheiten mit Referenten/Experten aus dem jeweiligen Themen- bzw. Berufsfeld
Hospitationen in sozialen und kulturellen Einrichtungen
- Einheiten zum Thema Persönlichkeitsentwicklung
- Erwerb neuer und Vertiefung bereits vorhandener Kompetenzen
Reflexion ĂŒber Erlebnisse und Erfahrungen wĂ€hrend des BFD
Intensiver Austausch mit anderen Freiwilligen
Feste Anleitungsperson in der Einsatzstelle und feste Gruppenleitung beim ParitĂ€tischen, die bei Fragen wĂ€hrend des BFD zur VerfĂŒgung stehen
Einarbeitung und Hilfestellung durch die Einsatzstelle
- RegelmĂ€Ăige ReflexionsgesprĂ€che zusammen mit der fachlichen Anleitung in der Einsatzstelle
- EinsatzstellengesprĂ€ch (gemeinsames ReflexionsgesprĂ€ch ĂŒber den BFD mit der Gruppenleitung vom ParitĂ€tischen und der Anleitung in der Einsatzstelle)
- Dienst an der Gesellschaft durch freiwilliges Engagement
Berufliche und persönliche (Neu-)Orientierung
- Mindestalter 16 Jahre, keine Altersbegrenzung nach oben (auch im Ruhestand möglich)
12 Monate Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung des ParitÀtischen im Saarland oder in Rheinland-Pfalz
Vollzeit (38,5-40 Wochenstunden) oder Teilzeit (20,1 oder 30 Wochenstunden)
- Möglichkeit zu verkĂŒrzen oder zu verlĂ€ngern (auf maximal 18 Monate)
12 orientierungsstiftende Bildungstage
- Besonderer Hinweis fĂŒr Beamte (m/w/d) in Postnachfolgeunternehmen zum Modell âEngagierter Ruhestandâ: Diese können nach dem âGesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmenâ § 1 Nr. 2 bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag âversorgungsabschlagsfreiâ in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und einen zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst leisten.
- Mit Kindern und Jugendlichen (in KindertagesstĂ€tten, Schulen, Kinder- und Jugendheimen, âŠ)
- Mit Menschen mit Behinderung (in WerkstĂ€tten, Wohnheimen, TagesförderstĂ€tten, âŠ)
- Mit Senior*innen (in Senioren- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten, âŠ)
- Mit Menschen mit psychischen und suchtbedingten BeeintrÀchtigungen
- Im Bereich Haustechnik / Handwerk
In der Verwaltung
- Orientierung/Neuorientierung und Entscheidungshilfe fĂŒr die eigene zukĂŒnftige Berufswahl und/oder den beruflichen Neustart
- Beruflicher Wiedereinstieg nach Auszeit, z. B. nach Eltern- oder Pflegezeit
- Möglichkeit, die Zeit bis zum Studium bzw. bis zum Beginn einer Ausbildung sinnvoll zu ĂŒberbrĂŒcken
Chance, nach dem Freiwilligendienst eine Ausbildung oder ein duales Studium in der Einsatzstelle zu beginnen
- Einbringen bereits erworbener Kompetenzen fĂŒr einen guten Zweck
- Konkrete Einblicke in Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden einer Einsatzstelle unter fachlicher Anleitung
Persönliche Weiterentwicklung durch ein Jahr voller wertvoller Erfahrungen
Entdeckung eigener FĂ€higkeiten und Neigungen
Etwas Gutes fĂŒr die Gesellschaft tun
Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen
Möglichkeit, ein eigenes Projekt zu planen und durchzufĂŒhren
- Auseinandersetzung mit interessanten Themen rund um den Sozialen Bereich
Interessante FachvortrÀge und praktische Einheiten mit Referenten/Experten aus dem jeweiligen Themen- bzw. Berufsfeld
Hospitationen in sozialen und kulturellen Einrichtungen
Einheiten zum Thema Persönlichkeitsentwicklung
Erwerb neuer und Vertiefung bereits vorhandener Kompetenzen
Reflexion ĂŒber Erlebnisse und Erfahrungen wĂ€hrend des BFD
Intensiver Austausch mit anderen Freiwilligen
Feste Anleitungsperson in der Einsatzstelle und feste Gruppenleitung beim ParitĂ€tischen, die bei Fragen wĂ€hrend des BFD zur VerfĂŒgung stehen
Einarbeitung und Hilfestellung durch die Einsatzstelle
RegelmĂ€Ăige ReflexionsgesprĂ€che zusammen mit der fachlichen Anleitung in der Einsatzstelle
EinsatzstellengesprĂ€ch (gemeinsames ReflexionsgesprĂ€ch ĂŒber den BFD mit der Gruppenleitung vom ParitĂ€tischen und der Anleitung in der Einsatzstelle)
Dokumente fĂŒr Einsatzstellen im FSJ
- Antrag VerlÀngerung
- Checkliste fĂŒr Einsatzstellen
- Einsatzstellenhandbuch FSJ
- Flyer
- Handbuch fĂŒr FSJ-Einsatzstellen
- KĂŒndigung FSJ wĂ€hrend Probezeit durch Einsatzstelle
- KĂŒndigung FSJ ordentlich nach Ablauf Probezeit durch Einsatzstelle
- KĂŒndigung FSJ auĂerordentlich (fristlos) nach Ablauf Probezeit durch Einsatzstelle
- Leitfaden FeedbackgesprÀche
- Leitfaden VorstellungsgesprÀche
- Leitfaden Zeugniserstellung
- Newsletter (Ausgabe II/2020)
- PĂ€dagogisches Konzept in den Freiwilligendiensten
- QualitÀtsstandards in den Freiwilligendiensten
- Steckbrief fĂŒr Einsatzstellen
Veranstaltungen und Schulungen fĂŒr Einsatzstellen
Dokumente fĂŒr Freiwillige im FSJ
- Antrag Minijob
- Antrag Praktikum
- Antrag VerlÀngerung
- BroschĂŒre âFSJ von A-Z – Rechte und Pflichten im Freiwilligen Sozialen Jahrâ
- KĂŒndigung FSJ wĂ€hrend Probezeit durch Freiwillige*n
- KĂŒndigung FSJ ordentlich nach Ablauf Probezeit durch Freiwillige*n
- KĂŒndigung FSJ auĂerordentlich (fristlos) nach Ablauf Probezeit durch Freiwillige*n
- PĂ€dagogisches Konzept in den Freiwilligendiensten
- QualitÀtsstandards in den Freiwilligendiensten
Dokumente fĂŒr Einsatzstellen im BFD
- Antrag VerlÀngerung
- Antrag KĂŒndigung BFD wĂ€hrend Probezeit durch Einsatzstelle
- Antrag ordentliche KĂŒndigung BFD nach Ablauf Probezeit durch Einsatzstelle
- Antrag auĂerordentliche (fristlose) KĂŒndigung BFD nach Ablauf Probezeit durch Einsatzstelle
- Antrag Auflösung der BFD-Vereinbarung
- Antrag Ănderung Wochenarbeitszeit BFD ĂŒ27
- Antrag Fahrtkostenerstattung Seminar politische Bildung (BAFzA)
- Checkliste fĂŒr Einsatzstellen
- Einsatzstellenhandbuch BFD
- Flyer
- Glossar zur Fahrtkostenerstattung im BFD (BAFzA)
- Mitteilung GewÀhrung Sonderurlaub
- Leitfaden Zeugniserstellung
- Leitfaden VorstellungsgesprÀche
- Leitfaden FeedbackgesprÀche
- PĂ€dagogisches Konzept in den Freiwilligendiensten
- QualitÀtsstandards in den Freiwilligendiensten
- Steckbrief fĂŒr Einsatzstellen
- Wichtige Infos fĂŒr die DurchfĂŒhrung des BFD (BAFzA)
- Zusageformular
Dokumente fĂŒr Freiwillige im BFD
- Antrag Minijob
- Antrag Praktikum
- Antrag VerlÀngerung
- Antrag KĂŒndigung BFD wĂ€hrend Probezeit durch Freiwillige*n
- Antrag ordentliche KĂŒndigung BFD nach Ablauf Probezeit durch Freiwillige*n
- Antrag auĂerordentliche (fristlose) KĂŒndigung BFD nach Ablauf Probezeit durch Freiwillige*n
- Antrag Auflösung der BFD-Vereinbarung
- BroschĂŒre âBFD von A-Z – Rechte und Pflichten im Bundesfreiwilligendienstâ
- Glossar zur Fahrtkostenerstattung im BFD (BAFzA)
- PĂ€dagogisches Konzept in den Freiwilligendiensten
- QualitÀtsstandards in den Freiwilligendiensten
- Wichtige Infos fĂŒr die DurchfĂŒhrung des BFD (BAFzA)
Dokumente fĂŒr Einsatzstellen im BFD
- Antrag VerlÀngerung
- Antrag KĂŒndigung BFD wĂ€hrend Probezeit durch Einsatzstelle
- Antrag ordentliche KĂŒndigung BFD nach Ablauf Probezeit durch Einsatzstelle
- Antrag auĂerordentliche (fristlose) KĂŒndigung BFD nach Ablauf Probezeit durch Einsatzstelle
- Antrag Auflösung der BFD-Vereinbarung
- Antrag Ănderung Wochenarbeitszeit BFD ĂŒ27
- Antrag Fahrtkostenerstattung Seminar politische Bildung (BAFzA)
- Checkliste fĂŒr Einsatzstellen
- Einsatzstellenhandbuch BFD
- Flyer
- Glossar zur Fahrtkostenerstattung im BFD (BAFzA)
- Leitfaden Zeugniserstellung
- Leitfaden VorstellungsgesprÀche
- Leitfaden FeedbackgesprÀche
- Mitteilung GewÀhrung Sonderurlaub
- Mitteilung unentschuldigtes Fehlen
- Newsletter (Ausgabe II/2020)
- PĂ€dagogisches Konzept in den Freiwilligendiensten
- QualitÀtsstandards in den Freiwilligendiensten
- Steckbrief fĂŒr Einsatzstellen
- Wichtige Infos fĂŒr die DurchfĂŒhrung des BFD (BAFzA)
- Zusageformular