FAQ2021-09-10T12:01:45+02:00

Fragen und Antworten (FAQ)

Hier findest du häufig gestellte Fragen rund um die Freiwilligendienste

Wo kann ich ein Freiwilliges Soziales Jahr machen?2023-06-07T09:14:43+02:00
Wer übernimmt meine Fahrtkosten?2020-01-16T10:05:05+01:00

Die Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen werden dir von uns erstattet. Leider hast du keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Einsatzstelle. Du hast aber die Möglichkeit, vergünstigte Monats- oder Wochenkarten, wie sie für Auszubildende gelten, zu erwerben. Hierzu erhältst du einen Freiwilligendienst-Ausweis. Manche Einsatzstellen erstatten auch einen Teil der Fahrtkosten zur täglichen Arbeit. Frag doch einfach mal nach.

Wo kann ich einen Bundesfreiwilligendienst machen?2023-06-07T09:14:53+02:00
Wie lange kann ich einen BFD machen?2019-12-20T12:36:30+01:00

Der BFD wird in der Regel für 12 zusammenhängende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet. Im Ausnahmefall kann der BFD bis zu 24 Monate dauern. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.

Wie viele Stunden muss ich in der Woche arbeiten?2020-01-15T13:48:00+01:00

In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39 oder 40 Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben. Für Teilnehmende, die z.B. aufgrund einer Erkrankung oder der Pflege eines nahen Angehörigen keinen Vollzeitdienst machen können, ist auch ein Teilzeitdienst von 20 Stunden oder 30 Stunden in der Woche möglich. Sprich uns gerne an, wenn dies auf dich zutrifft.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Wird der Bundesfreiwilligendienst für meine Ausbildung/Studium/Schule anerkannt?2020-01-15T13:49:51+01:00

Ein BFD kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Da das Freiwillige Soziale Jahr aber erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet wird, behandeln Universitäten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Auch hier gilt: einfach nachfragen.

Wie kann ich mich für einen Freiwilligendienst bewerben?2020-01-16T09:59:57+01:00

Eine Bewerbung ist ganz einfach hier möglich: Link zur Bewerbungsseite

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?2020-01-16T10:00:23+01:00

Es gibt zwei Möglichkeiten dich bei uns zu bewerben:

  1. Wenn du dich bei uns bewirbst, rufen wir dich an und besprechen mit dir, in welchem Bereich du gerne eingesetzt werden möchtest und welche Einsatzstelle du gut erreichen kannst. Dann senden wir dir einen Vorschlag für deinen Einsatz im Freiwilligendienst und gleichzeitig der Einsatzstelle deine Bewerbungsunterlagen. Dann lernen sich die Einsatzstelle und du kennen und wenn es zwischen euch passt, erstellen wir den Vertrag. Sollte es nicht gleich beim ersten Vorschlag funktionieren, schlagen wir dir gerne noch andere Einsatzstellen vor.
  2. Alternativ kannst du dich auch gerne direkt bei der Einsatzstelle bewerben.
Wo kann ich einen Freiwilligendienst machen?2023-06-07T09:19:05+02:00

Übersicht der Bereiche einfügen

Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?2020-01-16T10:00:49+01:00

Du kannst deinen Freiwilligendienst für 12 Monate machen und ihn auf bis zu 18 Monate verlängern. Solltest du früher einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen, kannst du problemlos kündigen.

Wieviel verdiene ich im Freiwilligen Sozialen Jahr?2023-06-20T15:42:23+02:00

Deine Einsatzstelle zahlt dir für die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von 400 €.

 

Wann kann ich ein Freiwilliges Soziales Jahr machen?2021-09-14T14:07:59+02:00

Ein FSJ oder einen BFD darfst du machen, wenn du zwischen 15 und 26 Jahren alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss.

Was bringt mir der Freiwilligendienst überhaupt?2020-01-15T13:42:41+01:00

Neben einer monatlichen Vergütung, Vergünstigungen durch deinen Freiwilligen-Ausweis und Vorteilen bei der Bewerbung auf Studien- oder Ausbildungsplätze, warten auf dich vielfältige Berufserfahrungen, der Austausch mit anderen Freiwilligen, interessante Bildungsangebote und jede Menge Spaß.

Was mache ich eigentlich während meines Freiwilligendienstes?2020-01-16T10:01:38+01:00

Generell kann man sagen, dass du die hauptamtlich Tätigen in der Einsatzstelle unterstützt. Du hast viel Kontakt zu den Klienten der Einrichtung und oft auch etwas mehr Zeit als die Hauptamtlichen, dich um die Klienten zu kümmern. Gerne kannst du auch deine Stärken in die Arbeit miteinbringen. Die konkreten Aufgaben hängen von der Art der Einsatzstelle ab, in der du eingesetzt bist. Deswegen empfehlen wir dir immer beim Vorstellungsgespräch ganz genau nachzufragen und dir erklären zu lassen, wie ein Arbeitsalltag im Freiwilligendienst in der Einsatzstelle aussieht. Perfekt ist es natürlich, wenn du vor deinem Freiwilligendienst die Chance hast einen Probetag zu absolvieren. Wende dich dazu einfach an deine Ansprechperson in der Einsatzstelle.

Wie viele Stunden muss ich in der Woche arbeiten?2020-01-15T13:44:21+01:00

In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39 oder 40 Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
Für Teilnehmende, die 27 Jahre oder älter sind, ist auch ein Teilzeitdienst von 20 Stunden oder 30 Stunden in der Woche möglich. Dies gilt genauso für Teilnehmer, die z.B. aufgrund einer Erkrankung oder der Pflege eines nahen Angehörigen keinen Vollzeitdienst machen können. Sprich uns gerne an, wenn dies auf dich zutrifft.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Darf ich während meines Freiwilligendienstes auch Urlaub nehmen?2020-01-15T13:48:35+01:00

Natürlich hast du während deines Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage steht in deiner Vereinbarung und sollte sich nach der Anzahl der Urlaubstage eines hauptamtlichen Mitarbeitenden in deiner Einrichtung richten. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es Schließzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen musst. Während den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung für die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.

Wird mir das Freiwillige Soziale Jahr für meine Ausbildung/Studium/Schule anerkannt?2020-01-16T09:32:30+01:00

Ein FSJ kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Wichtig dabei zu beachten ist: Das FSJ wird erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet, vorher gilt es als soziales Praktikum. Deshalb am besten immer nachfragen, inwiefern und ab welcher Dauer das FSJ anerkannt wird.

Kann ich den Freiwilligendienst vorzeitig beenden?2020-01-16T10:04:30+01:00

Am Anfang deines Dienstes unterzeichnest du eine Vereinbarung über 12 Monate. Solltest Du jedoch vor Ende dieser 12 Monate einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen, kannst du deinen Freiwilligendienst früher beenden, indem du schriftlich bei deiner Einsatzstelle und uns, dem Paritätischen, kündigst. Deine Gruppenleitung hilft dir dabei gerne weiter.

Wie bin ich im Freiwilligendienst krankenversichert?2020-01-16T10:05:35+01:00

Die Kosten für deine Sozialversicherung (z.B. deine Krankenkassenbeiträge) werden komplett von deiner Einsatzstelle übernommen.
Du musst dich für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Du suchst dir eine Krankenkasse aus, lässt dir dort eine so genannte Mitgliedsbescheinigung ausstellen und gibst diese vor Beginn deines Freiwilligendienstes bei deiner Einsatzstelle ab. Bist du aktuell (privat oder gesetzlich) familienversichert, kann die Familienversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen und eventuell – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, dem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben. Gleiches gilt auch bei beihilfefähigen Kindern von Beamten. Ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Freiwillige, die vor ihrem Dienst privatversichert waren und nach dem Dienst ein Hochschulstudium anstreben, besteht nicht. Wir empfehlen dir also dringend, dich vor deinem Freiwilligendienst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Diese sind nach §§13-15 SGB I zur Aufklärung verpflichtet.

Was sind Seminare und Bildungstage? Wo finden sie statt?2023-06-20T15:38:14+02:00

Als Freiwilliger nimmst du im FSJ und BFD an mind. 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in vier Wochenblöcke und fünf einzelne Tage aufgeteilt. Während der Seminare und Bildungstage lernst du vieles aus dem sozialen Bereich kennen. Du bist oft mit deiner Gruppe in sozialen Einrichtungen oder in den Städten unterwegs. Ihr werdet von spannenden Referenten besucht und macht auch einiges in der Gruppe gemeinsam, um euch zusammen weiterzuentwickeln. Du kannst deine Wünsche einbringen und vieles selbst mitgestalten. Solltest du über 26 Jahre alt sein, bist du an mind. 12 Bildungstagen ein Teil dieser Gruppe.
Die Seminare und Bildungstage finden in deiner Nähe statt, so dass ein tägliches Pendeln möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sorgen wir für eine Übernachtungsmöglichkeit in einer dafür eingerichteten Gruppe.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen?2020-01-15T13:57:25+01:00

Du hast in deiner Einsatzstelle einen Mitarbeitenden als Anleitung, der dir bei allen Fragen rund um deinen Freiwilligendienst behilflich ist. Außerdem wird dir direkt zu Beginn deines Freiwilligendienstes deine Gruppenleitung bei uns mitgeteilt. Sie ist deine feste Ansprechperson bei allen Fragen und unterstützt dich bei Bedarf. Wenn du dir schon einen ersten Eindruck von unserem Team bilden möchtest, schau gerne hier vorbei. (Verlinkung zu Fotos der Mitarbeiter)

Warum kommt meine Gruppenleitung mich während meines Freiwilligendienstes in meiner Einsatzstelle besuchen?2020-01-15T13:58:09+01:00

Wir möchten uns mindestens einmal in deinem Freiwilligendienst Zeit nur für dich nehmen. Dazu kommen wir zu dir in die Einsatzstelle und tauschen uns mit deinem Anleiter und dir zu deinem Freiwilligendienst aus. Du hast die Möglichkeit, Wünsche für die weitere Zeit in deinem Freiwilligendienst zu äußern, aber auch Probleme anzusprechen. Deine Gruppenleitung informiert dich rechtzeitig über den Termin und den Ablauf des Gesprächs.

Wer ist denn der Paritätische? Wer ist meine Einsatzstelle? Und was hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit meinem Freiwilligendienst zu tun?2020-01-17T09:06:57+01:00

Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim Paritätischen sind dein Träger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kümmern uns um die bürokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstützen kann. Solltest du einen Bundesfreiwilligendienst machen, ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als ausführende Behörde der Haupt-Vertragspartner. Dienstbeginn, Verlängerung oder früheres Dienstende müssen vom BAFzA genehmigt werden. Wir unterstützen dich dabei.

Kann ich neben dem Freiwilligendienst noch einen Minijob machen?2023-02-14T09:13:57+01:00

Einen Minijob kannst du ohne Abzüge bis zu einem Verdienst von zusätzlich 520 € machen, wenn deine Einsatzstelle zustimmt. Einen Antrag hierzu findest du unter Downloads. Natürlich darfst du nur außerhalb der Tätigkeit in der Einsatzstelle im Minijob arbeiten und diese darf nicht darunter leiden. Der Minijob darf nicht in der eigenen Einsatzstelle selbst durchgeführt werden.
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetz nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und kannst deshalb keinen Minijob neben dem Freiwilligendienst machen.

Kann ich während des Freiwilligendienstes ein Praktikum absolvieren?2020-01-15T14:03:09+01:00

Generell kannst du während deines Freiwilligendienstes ein Praktikum machen, um dir z.B. mehr Sicherheit bei deiner Berufsorientierung zu verschaffen. Das Praktikum musst du vor Beginn bei deiner Einsatzstelle und uns beantragen. Den Antrag findest du unter Downloads (verlinken). Die Einsatzstelle entscheidet auch, ob du für die Zeit des Praktikums freigestellt wirst oder ob du Urlaub nehmen musst.

Kann ich als Asylbewerber*in einen Freiwilligendienst machen?2020-01-15T14:03:39+01:00

Wenn du eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung nach dem AsylVfG hast, darfst du einen Freiwilligendienst ableisten. Bitte setz dich so früh wie möglich mit uns und der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.

Kann ich als ALG-I-Empfänger*in einen Freiwilligendienst absolvieren?2020-01-15T14:04:47+01:00

ALG-I-Empfänger*innen können grundsätzlich leider nicht am Freiwilligendienst teilnehmen, da ansonsten ihr Anspruch auf ALG I erlischt. Hintergrund ist, dass Personen im ALG-I-Bezug nur 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfen; der Freiwilligendienst ist aber erst ab einer Wochenstundenzahl von 20,10 Stunden möglich.

Kann ich als ALG-II-Empfänger*in einen Freiwilligendienst absolvieren?2020-01-15T14:23:13+01:00

ALG-II-Empfänger*innen können generell einen Freiwilligendienst machen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende – das so genannte Arbeitslosengeld II – dies nicht grundsätzlich ausschließt. Ein Betrag in Höhe von max. 200,00€ deines Taschengeldes gilt als nicht zu berücksichtigende Einnahme und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wegen der vom Gesetz vorgesehenen Gleichbehandlung ist zudem die Teilnahme an einem Freiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. §10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Das bedeutet, dass ein*e ALG-II-Empfänger*in während des Freiwilligendienstes nicht verpflichtet ist eine Arbeit aufzunehmen.

Wieviel verdiene ich im Bundesfreiwilligendienst?2023-06-20T15:37:23+02:00

Deine Einsatzstelle zahlt dir für die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von 410 €, wenn du unter 27 Jahren bist.
Für Freiwillige ab 27 Jahren richtet sich der Verdienst nach deinem wöchentlichen Stundenumfang. Arbeitest du in Vollzeit, erhältst du monatlich 430 €. Wenn du in Teilzeit arbeitest bekommst du ab 30 Wochenstunden 410 € und ab 20,1 Stunden 315 € im Monat.

Wann kann ich einen Bundesfreiwilligendienst machen?2020-04-02T09:21:40+02:00

Einen BFD darfst du machen, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss. Der BFD ist ein generationsübergreifender Freiwilligendienst und kann bis ins hohe Alter gemacht werden. Ab 27 Jahren hast du die Möglichkeit, den BFD auch in Teilzeit abzuleisten.

Was sind Seminare und Bildungstage? Wo finden sie statt?2020-01-15T13:56:30+01:00

Als Freiwilliger nimmst du im FSJ und BFD an 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in vier Wochenblöcke und fünf einzelne Tage aufgeteilt. Während der Seminare und Bildungstage lernst du vieles aus dem sozialen Bereich kennen. Du bist oft mit deiner Gruppe in sozialen Einrichtungen oder in den Städten unterwegs. Ihr werdet von spannenden Referenten besucht und macht auch einiges in der Gruppe gemeinsam, um euch zusammen weiterzuentwickeln. Du kannst deine Wünsche einbringen und vieles selbst mitgestalten.
Die Seminare und Bildungstage finden in deiner Nähe statt, so dass ein tägliches Pendeln möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sorgen wir für eine Übernachtungsmöglichkeit in einer dafür eingerichteten Gruppe.

Wer ist denn der Paritätische? Und was ist meine Einsatzstelle?2020-01-17T09:09:10+01:00

Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim Paritätischen sind dein Träger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kümmern uns um die bürokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstützen kann.

Mitarbeiterinnen der Verwaltung2023-12-18T12:43:01+01:00

Birgit Engel
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-291
Mobil: 0162-2182648
Erreichbar Mo-Fr von 8-16:30 Uhr
E-Mail: birgit.engel[at]paritaet-freiwilligendienste.de

Ute Kaiser
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-282
Mobil: 0162-2088119
Erreichbar Mo-Fr von 8-16:30 Uhr
E-Mail: ute.kaiser[at]paritaet-freiwilligendienste.de

Beate Presser
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-278
Mobil: 0162-2085755
Erreichbar Mo-Fr von 8-14:30 Uhr
E-Mail: beate.presser[at]paritaet-freiwilligendienste.de

Lucia Soltys
Verwaltung
Tel.: 0681-3885-281
Mobil: 0162-2182659
Erreichbar Mo-Fr von 8-12:30 Uhr
E-Mail: lucia.soltys[at]paritaet-freiwilligendienste.de

Ich bin unter 27 Jahre2023-06-20T15:30:47+02:00
  • Monatliches Taschengeld von derzeit 410 € (Vollzeit)

  • Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

  • Betriebsunfallversicherung

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch

  • Kindergeldanspruch für alle von 16 bis 24 Jahre

  • Anspruch auf Waisenrente

  • Anerkennung als praktischer Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife

  • Kostenlose Teilnahme an mind. 25 Bildungstagen

  • Vergünstigungen durch einen Freiwilligenausweis

  • Qualifiziertes Zeugnis

  • Teilnahme- und Abschlussbescheinigung

Ich bin 27 Jahre oder älter2023-06-20T15:41:42+02:00
  • Monatliches Taschengeld von derzeit 430 € (Vollzeit)/ 410 € (Teilzeit ab 30 Std.)/ 315 € (Teilzeit ab 20,1 Std.)

  • Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

  • Betriebsunfallversicherung

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch

  • Kostenlose Teilnahme an mind. 12 Bildungstagen

  • Vergünstigungen durch einen Freiwilligenausweis

  • Qualifiziertes Zeugnis

  • Teilnahme- und Abschlussbescheinigung

Was ist das überhaupt?2020-04-05T14:05:05+02:00
  • Dienst an der Gesellschaft durch freiwilliges Engagement
  • Berufsorientierungsjahr
  • Altersbegrenzung: 16 – 26 Jahre
  • 12 Monate Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung des Paritätischen im Saarland oder in Rheinland-Pfalz
  • Möglichkeit zu verkürzen oder zu verlängern (auf maximal 18 Monate)
  • 25 orientierungsstiftende Bildungstage
Mit welchen Zielgruppen kann ich arbeiten?2020-04-05T14:11:11+02:00
  • Mit Kindern und Jugendlichen (in Kindertagesstätten, Schulen, Kinder- und Jugendheimen, …)
  • Mit Menschen mit Behinderung (in Werkstätten, Wohnheimen, Tagesförderstätten, …)
  • Mit Senior*innen (in Senioren- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten, …)
  • Mit Menschen mit psychischen und suchtbedingten Beeinträchtigungen
  • Im Bereich Haustechnik / Handwerk
  • In der Verwaltung
Was bringt mir das freiwillige Engagement persönlich?2020-04-05T14:14:52+02:00
  • Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die eigene berufliche Zukunft
  • Möglichkeit, die Zeit bis zum Studium bzw. bis zum Beginn einer Ausbildung sinnvoll zu überbrücken
  • Chance, nach dem Freiwilligendienst eine Ausbildung oder ein duales in der Einsatzstelle zu beginnen
  • Kennenlernen des Berufslebens
  • Konkrete Einblicke in Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden einer Einsatzstelle unter fachlicher Anleitung
  • Persönliche Weiterentwicklung durch ein Jahr voller wertvoller Erfahrungen
  • Entdeckung eigener Fähigkeiten und Neigungen
  • Etwas Gutes für die Gesellschaft tun
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen
  • Möglichkeit, ein eigenes Projekt zu planen und durchzuführen
Was verbirgt sich hinter den Bildungstagen durch den Paritätischen?2020-04-05T14:17:23+02:00
  • Auseinandersetzung mit interessanten Themen rund um den Sozialen Bereich
  • Interessante Fachvorträge und praktische Einheiten mit Referenten/Experten aus dem jeweiligen Themen- bzw. Berufsfeld

  • Hospitationen in sozialen und kulturellen Einrichtungen

  • Einheiten zum Thema Persönlichkeitsentwicklung
  • Erwerb neuer und Vertiefung bereits vorhandener Kompetenzen
  • Reflexion über Erlebnisse und Erfahrungen während des BFD

  • Intensiver Austausch mit anderen Freiwilligen

Wie und von wem werde ich unterstützt?2020-04-05T14:18:37+02:00
  • Feste Anleitungsperson in der Einsatzstelle und feste Gruppenleitung beim Paritätischen, die bei Fragen während des BFD zur Verfügung stehen

  • Einarbeitung und Hilfestellung durch die Einsatzstelle

  • Regelmäßige Reflexionsgespräche zusammen mit der fachlichen Anleitung in der Einsatzstelle
  • Einsatzstellengespräch (gemeinsames Reflexionsgespräch über den BFD mit der Gruppenleitung vom Paritätischen und der Anleitung in der Einsatzstelle)
Was ist das überhaupt?2020-04-05T14:22:30+02:00
  • Dienst an der Gesellschaft durch freiwilliges Engagement
  • Berufliche und persönliche (Neu-)Orientierung

  • Mindestalter 16 Jahre, keine Altersbegrenzung nach oben (auch im Ruhestand möglich)
  • 12 Monate Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung des Paritätischen im Saarland oder in Rheinland-Pfalz

  • Vollzeit (38,5-40 Wochenstunden) oder Teilzeit (20,1 oder 30 Wochenstunden)

  • Möglichkeit zu verkürzen oder zu verlängern (auf maximal 18 Monate)
  • 12 orientierungsstiftende Bildungstage

  • Besonderer Hinweis für Beamte (m/w/d) in Postnachfolgeunternehmen zum Modell „Engagierter Ruhestand“: Diese können nach dem „Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen“ § 1 Nr. 2 bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag „versorgungsabschlagsfrei“ in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und einen zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Mit welchen Zielgruppen kann ich arbeiten?2020-04-05T14:24:59+02:00
  • Mit Kindern und Jugendlichen (in Kindertagesstätten, Schulen, Kinder- und Jugendheimen, …)
  • Mit Menschen mit Behinderung (in Werkstätten, Wohnheimen, Tagesförderstätten, …)
  • Mit Senior*innen (in Senioren- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten, …)
  • Mit Menschen mit psychischen und suchtbedingten Beeinträchtigungen
  • Im Bereich Haustechnik / Handwerk
  • In der Verwaltung

Was bringt mir das freiwillige Engagement persönlich?2020-11-10T10:06:49+01:00
  • Orientierung/Neuorientierung und Entscheidungshilfe für die eigene zukünftige Berufswahl und/oder den beruflichen Neustart
  • Beruflicher Wiedereinstieg nach Auszeit, z. B. nach Eltern- oder Pflegezeit
  • Möglichkeit, die Zeit bis zum Studium bzw. bis zum Beginn einer Ausbildung sinnvoll zu überbrücken
  • Chance, nach dem Freiwilligendienst eine Ausbildung oder ein duales Studium in der Einsatzstelle zu beginnen

  • Einbringen bereits erworbener Kompetenzen für einen guten Zweck
  • Konkrete Einblicke in Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden einer Einsatzstelle unter fachlicher Anleitung
  • Persönliche Weiterentwicklung durch ein Jahr voller wertvoller Erfahrungen

  • Entdeckung eigener Fähigkeiten und Neigungen

  • Etwas Gutes für die Gesellschaft tun

  • Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen

  • Möglichkeit, ein eigenes Projekt zu planen und durchzuführen

Was verbirgt sich hinter den Bildungstagen durch den Paritätischen?2020-04-05T14:31:27+02:00
  • Auseinandersetzung mit interessanten Themen rund um den Sozialen Bereich
  • Interessante Fachvorträge und praktische Einheiten mit Referenten/Experten aus dem jeweiligen Themen- bzw. Berufsfeld

  • Hospitationen in sozialen und kulturellen Einrichtungen

  • Einheiten zum Thema Persönlichkeitsentwicklung

  • Erwerb neuer und Vertiefung bereits vorhandener Kompetenzen

  • Reflexion über Erlebnisse und Erfahrungen während des BFD

  • Intensiver Austausch mit anderen Freiwilligen

Wie und von wem werde ich unterstützt?2020-04-05T14:32:30+02:00
  • Feste Anleitungsperson in der Einsatzstelle und feste Gruppenleitung beim Paritätischen, die bei Fragen während des BFD zur Verfügung stehen

  • Einarbeitung und Hilfestellung durch die Einsatzstelle

  • Regelmäßige Reflexionsgespräche zusammen mit der fachlichen Anleitung in der Einsatzstelle

  • Einsatzstellengespräch (gemeinsames Reflexionsgespräch über den BFD mit der Gruppenleitung vom Paritätischen und der Anleitung in der Einsatzstelle)

Einsatzstellen im FSJ2024-01-19T09:09:39+01:00
Freiwillige im FSJ2022-09-08T12:14:50+02:00
Einsatzstellen im BFD2024-01-23T15:15:29+01:00
Freiwillige im BFD2023-05-17T08:58:19+02:00

Noch Fragen?

Falls die FAQ’s deine Fragen nicht beantworten konnten, nehme gerne mit uns Kontakt auf!

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