Bundes freiwilligen dienst (BFD)
beim Pari täti schen
Was erwartet mich?
Ich bin jünger als 27 Jahre
Ich bin 27 Jahre oder älter
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Leistungen im BFD
Wir unterstützen Dein Engagement
Unsere Einsatzstellen – der Ort zu Deiner persönlichen Weiterentwicklung
Unsere Einsatzstellen im Saarland und in Rheinland-Pfalz sind so vielfältig wie wir.
Informiere Dich über die zahlreichen Möglichkeiten. Finde auch Du die passende Einsatzstelle für Dich und erlebe dort die beste Zeit Deines Lebens.
Teamplayer gesucht!
Wir stehen Dir als starker Partner zur Seite
Ein BFD bedeutet für Dich vor allem Arbeit und Engagement in einer unserer Einsatzstellen. Ergänzt werden diese Erfahrungen durch viele Bildungstage. An diesen hast Du die Möglichkeit Dich mit anderen Freiwilligen auszutauschen, erfährst mehr über andere Bereiche und hast einfach eine gute Zeit mit Anderen.
Unterstützt wirst Du sowohl während den Bildungstagen als auch außerhalb bei Fragen und Problemen von Deiner Gruppenleitung beim Paritätischen. Wer das ist, erfährst Du bereits vor Beginn deines BFD. Du kannst Dich jederzeit bei uns per Telefon oder Mail melden.
Bundesfreiwilligendienst
(BFD, Bufdi)
Alle Fragen und Antworten
Der BFD wird in der Regel für 12 zusammenhängende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet. Im Ausnahmefall kann der BFD bis zu 24 Monate dauern. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
Ein BFD kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Da das Freiwillige Soziale Jahr aber erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet wird, behandeln Universitäten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Auch hier gilt: einfach nachfragen.
In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit zwischen 38,5 – 40 Stunden. Ein Freiwilligendienst ist auch in Teilzeit mit 20,1 oder 30 Stunden in der Woche möglich. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Natürlich hast du während deines Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage steht in deiner Vereinbarung und sollte sich nach der Anzahl der Urlaubstage eines hauptamtlichen Mitarbeitenden in deiner Einrichtung richten. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es Schließzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen musst. Während den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung für die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.
Als Freiwilligendienstleistende*r nimmst du an mind. 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in fünf Wochenblöcke aufgeteilt. Zu Beginn hast du außerdem einen Online-Bildungstag, bei dem du deine Rechte und Pflichten im Freiwilligendienst erfährst.
Während der Seminare lernst du unterschiedliche Bereiche der Sozialen Arbeit kennen. Du besuchst mit deiner Seminargruppe auch soziale Einrichtungen und unternimmst Aktivitäten, die euern Zusammenhalt stärken. Ihr habt gemeinsam Workshops zu spannenden Themen, die eure Persönlichkeitsentwicklung fördern oder auch für euern Freiwilligendienst hilfreich sind. Du kannst deine Wünsche einbringen und die Seminare selbst mitgestalten.
Solltest du über 26 Jahre alt sein, nimmst du an mind. 12 Bildungstagen teil.
Die Seminare sind in der Regel Tagesseminare und finden in deiner Nähe statt, so dass ein tägliches Pendeln möglich ist. Sollte in deiner Nähe kein Seminar stattfinden, haben wir auch eine Übernachtungsgruppe, bei der du montags und freitags ausreichend Zeit für deine An- und Abreise hast. Die dabei entstehenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernehmen wir selbstverständlich.
Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim Paritätischen sind dein Träger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kümmern uns um die bürokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstützen kann. Solltest du einen Bundesfreiwilligendienst machen, ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als ausführende Behörde der Haupt-Vertragspartner. Dienstbeginn, Verlängerung oder früheres Dienstende müssen vom BAFzA genehmigt werden. Wir unterstützen dich dabei.
Deine Einsatzstelle zahlt dir für die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von mind. 400 €, wenn du in Vollzeit arbeitest. Wenn du in Teilzeit arbeitest fällt das Taschengeld entsprechend etwas geringer aus.
Einen BFD darfst du machen, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss. Der BFD ist ein generationsübergreifender Freiwilligendienst und kann bis ins hohe Alter gemacht werden. Ab 27 Jahren hast du die Möglichkeit, den BFD auch in Teilzeit abzuleisten.
Bundesfreiwilligendienst (BFD, BUFDI)
Alle Fragen und Antworten
Der BFD wird in der Regel für 12 zusammenhängende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet. Im Ausnahmefall kann der BFD bis zu 24 Monate dauern. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
Ein BFD kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Da das Freiwillige Soziale Jahr aber erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet wird, behandeln Universitäten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Auch hier gilt: einfach nachfragen.
In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit zwischen 38,5 – 40 Stunden. Ein Freiwilligendienst ist auch in Teilzeit mit 20,1 oder 30 Stunden in der Woche möglich. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Natürlich hast du während deines Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage steht in deiner Vereinbarung und sollte sich nach der Anzahl der Urlaubstage eines hauptamtlichen Mitarbeitenden in deiner Einrichtung richten. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es Schließzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen musst. Während den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung für die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.
Als Freiwilligendienstleistende*r nimmst du an mind. 25 Bildungstagen teil. Bei uns sind diese in fünf Wochenblöcke aufgeteilt. Zu Beginn hast du außerdem einen Online-Bildungstag, bei dem du deine Rechte und Pflichten im Freiwilligendienst erfährst.
Während der Seminare lernst du unterschiedliche Bereiche der Sozialen Arbeit kennen. Du besuchst mit deiner Seminargruppe auch soziale Einrichtungen und unternimmst Aktivitäten, die euern Zusammenhalt stärken. Ihr habt gemeinsam Workshops zu spannenden Themen, die eure Persönlichkeitsentwicklung fördern oder auch für euern Freiwilligendienst hilfreich sind. Du kannst deine Wünsche einbringen und die Seminare selbst mitgestalten.
Solltest du über 26 Jahre alt sein, nimmst du an mind. 12 Bildungstagen teil.
Die Seminare sind in der Regel Tagesseminare und finden in deiner Nähe statt, so dass ein tägliches Pendeln möglich ist. Sollte in deiner Nähe kein Seminar stattfinden, haben wir auch eine Übernachtungsgruppe, bei der du montags und freitags ausreichend Zeit für deine An- und Abreise hast. Die dabei entstehenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernehmen wir selbstverständlich.
Wir als Kompetenzzentrum Freiwilligendienste beim Paritätischen sind dein Träger im Freiwilligendienst. Wir stehen dir bei Fragen zur Seite, organisieren die Seminare und Bildungstage, kümmern uns um die bürokratischen Angelegenheiten. Deine Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Hier arbeitest du 12 Monate und gewinnst eine Menge an Berufserfahrung dazu. Auch in deiner Einsatzstelle hast du eine Anleitung, die dich bei Fragen und Problemen unterstützen kann. Solltest du einen Bundesfreiwilligendienst machen, ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als ausführende Behörde der Haupt-Vertragspartner. Dienstbeginn, Verlängerung oder früheres Dienstende müssen vom BAFzA genehmigt werden. Wir unterstützen dich dabei.
Deine Einsatzstelle zahlt dir für die Dauer des Dienstes derzeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von mind. 400 €, wenn du in Vollzeit arbeitest. Wenn du in Teilzeit arbeitest fällt das Taschengeld entsprechend etwas geringer aus.
Einen BFD darfst du machen, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss. Der BFD ist ein generationsübergreifender Freiwilligendienst und kann bis ins hohe Alter gemacht werden. Ab 27 Jahren hast du die Möglichkeit, den BFD auch in Teilzeit abzuleisten.