• Dienst an der Gesellschaft durch freiwilliges Engagement
  • Berufliche und persönliche (Neu-)Orientierung

  • Mindestalter 16 Jahre, keine Altersbegrenzung nach oben (auch im Ruhestand möglich)
  • 12 Monate Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung des Paritätischen im Saarland oder in Rheinland-Pfalz

  • Vollzeit (38,5-40 Wochenstunden) oder Teilzeit (20,1 oder 30 Wochenstunden)

  • Möglichkeit zu verkürzen oder zu verlängern (auf maximal 18 Monate)
  • 12 orientierungsstiftende Bildungstage

  • Besonderer Hinweis für Beamte (m/w/d) in Postnachfolgeunternehmen zum Modell „Engagierter Ruhestand“: Diese können nach dem „Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen“ § 1 Nr. 2 bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag „versorgungsabschlagsfrei“ in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und einen zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst leisten.