Ein BFD kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Da das Freiwillige Soziale Jahr aber erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet wird, behandeln Universitäten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Auch hier gilt: einfach nachfragen.