Einen Minijob kannst du ohne Abzüge bis zu einem Verdienst von zusätzlich 520 € machen, wenn deine Einsatzstelle zustimmt. Einen Antrag hierzu findest du unter Downloads. Natürlich darfst du nur außerhalb der Tätigkeit in der Einsatzstelle im Minijob arbeiten und diese darf nicht darunter leiden. Der Minijob darf nicht in der eigenen Einsatzstelle selbst durchgeführt werden.
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetz nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und kannst deshalb keinen Minijob neben dem Freiwilligendienst machen.