Kann ich als ALG-II-Empfänger*in einen Freiwilligendienst absolvieren?
ALG-II-Empfänger*innen können generell einen Freiwilligendienst machen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende - das so genannte Arbeitslosengeld II - dies nicht grundsätzlich ausschließt. Ein Betrag in Höhe von max. 200,00€ deines Taschengeldes gilt als nicht zu berücksichtigende Einnahme und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wegen der vom Gesetz vorgesehenen Gleichbehandlung ist zudem die Teilnahme an [...]