Bürgergeld-Empfänger*innen können generell einen Freiwilligendienst machen.
Bei Freiwilligendienstleistenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird das Taschengeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Freiwillige über 25 Jahren haben einen Freibetrag von 250 € pro Monat. Das bedeutet, dass sie 250 € vom Taschengeld behalten und alles was darüber geht, mit dem Bürgergeld verrechnet wird.
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