ALG-I-Empfänger*innen können grundsätzlich leider nicht am Freiwilligendienst teilnehmen, da ansonsten ihr Anspruch auf ALG I erlischt. Hintergrund ist, dass Personen im ALG-I-Bezug nur 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfen; der Freiwilligendienst ist aber erst ab einer Wochenstundenzahl von 20,10 Stunden möglich.