Die Kosten für deine Sozialversicherung (z.B. deine Krankenkassenbeiträge) werden komplett von deiner Einsatzstelle übernommen.
Du musst dich für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Du suchst dir eine Krankenkasse aus, lässt dir dort eine so genannte Mitgliedsbescheinigung ausstellen und gibst diese vor Beginn deines Freiwilligendienstes bei deiner Einsatzstelle ab. Bist du aktuell (privat oder gesetzlich) familienversichert, kann die Familienversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen und eventuell – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, dem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben. Gleiches gilt auch bei beihilfefähigen Kindern von Beamten. Ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Freiwillige, die vor ihrem Dienst privatversichert waren und nach dem Dienst ein Hochschulstudium anstreben, besteht nicht. Wir empfehlen dir also dringend, dich vor deinem Freiwilligendienst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Diese sind nach §§13-15 SGB I zur Aufklärung verpflichtet.