Ein FSJ oder einen BFD darfst du machen, wenn du zwischen 15 und 26 Jahren alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss.
Ein FSJ oder einen BFD darfst du machen, wenn du zwischen 15 und 26 Jahren alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast, unabhängig von deinem Schulabschluss.
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