Das FSJ und der BFD können als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Die konkreten Bedingungen klärst du am besten im Vorfeld mit der jeweilige Universität bzw. Schule ab.
Der BFD wird ab dem ersten Tag anerkannt. Das FSJ wird erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet, davor gilt es als soziales Praktikum. In der Praxis behandeln Universitäten und Ausbildungsbetriebe FSJ und BFD oft gleich und erkennen beides erst nach sechs Monaten an. Daher gilt auch hier: Am besten bei der jeweiligen Uni/Schule nachfragen.
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