In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39 oder 40 Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben. Für Teilnehmende, die z.B. aufgrund einer Erkrankung oder der Pflege eines nahen Angehörigen keinen Vollzeitdienst machen können, ist auch ein Teilzeitdienst von 20 Stunden oder 30 Stunden in der Woche möglich. Sprich uns gerne an, wenn dies auf dich zutrifft.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.