Ein FSJ kann als Wartesemester, Vorpraktikum oder praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Dies klärst du am besten im Vorfeld mit der zuständigen Universität oder Schule ab, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
Wichtig dabei zu beachten ist: Das FSJ wird erst ab sechs Monaten anerkannt und als solches bezeichnet, vorher gilt es als soziales Praktikum. Deshalb am besten immer nachfragen, inwiefern und ab welcher Dauer das FSJ anerkannt wird.