Natürlich hast du während deines Freiwilligendienstes einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Anzahl der Urlaubstage steht in deiner Vereinbarung und sollte sich nach der Anzahl der Urlaubstage eines hauptamtlichen Mitarbeitenden in deiner Einrichtung richten. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es Schließzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen musst. Während den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung für die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.