In den meisten Einsatzstellen beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39 oder 40 Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren/Bildungstagen gilt als Arbeitszeit, d.h. dafür werden dir die im Vertrag festgeschriebenen Arbeitszeiten gutgeschrieben.
Für Teilnehmende, die 27 Jahre oder älter sind, ist auch ein Teilzeitdienst von 20 Stunden oder 30 Stunden in der Woche möglich. Dies gilt genauso für Teilnehmer, die z.B. aufgrund einer Erkrankung oder der Pflege eines nahen Angehörigen keinen Vollzeitdienst machen können. Sprich uns gerne an, wenn dies auf dich zutrifft.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.